Tagfalter in und um Rheinland-Pfalz

Maculinea arion (Quendel-Ameisenbläuling)

Überregionale Verbreitung

In Nord- und Nordostdeutschland kommt die Art nicht vor. Weiter verbreitet ist sie nur in Bayern und im Saarland. In den übrigen Bundesländern ist die Art relativ selten anzutreffen.

Regionale Verbreitung

Vom Quendel-Ameisen-Bläuling gingen im ArtenFinder bisher 29 Meldungen ein.
Insgesamt gilt die Art in Rheinland-Pfalz als stark gefährdet. Davon abweichend ist sie in folgenden Landesteilen vom Aus­sterben bedroht: Eifel, warme Flusstäler im nördlichen Rheinland-Pfalz, Nahetal mit Seitentälern. In der Oberrhein-Ebene ist sie bereits ausgestorben oder verschol­len. Im Pfälzerwald wird sie als gefährdet eingestuft, für den Hunsrück wird für die­se Art eine Gefährdung angenommen. Die meisten ArtenFinder-Beobachtungen gelangen im südlichen Pfälzerwald rund um die Ortschaften Fischbach/Dahn und Ludwigswinkel. In der LDB Schmetter­linge RLP gingen darüber hinaus aktuell zahlreiche Meldungen aus den südlichen Mittelgebirgen, genauer gesagt aus dem Nordpfälzer Bergland rund um den Trup­penübungsplatz Baumholder, südlich bis Wolfstein und nördlich bis zum Glantal ein.

Lebensraum

Der Quendel-Ameisenbläuling besiedelt bevorzugt periodisch beweidete Mager­rasen mit größeren Beständen des Feld- Thymians. Ebenso kann man die Art an trockenwarmen Hängen und sonnigen Waldrändern antreffen (Schulte et al. 2007). Die Raupen fressen zunächst an Feld-Thymian, lassen sich aber später von der Pflanze fallen und sind dann darauf angewiesen, von einer Ameise (Myrmica sabuleti, Säbeldornige Knotenameise) in deren Bau eingetragen zu werden. Dort entwickelt sich die Raupe weiter bis zum Schlupf des Falters (Settele et al. 2009).

Nahrung

Nektarpflanzen sind z.B. Feld-Thymian, Gewöhnlicher Dost oder Große Brunelle.

Schutzmaßnahmen

Genau wie der Helle und der Dunkle Wie­senknopf-Ameisenbläuling, zählt auch der Quendel-Ameisenbläuling zu den streng geschützten Arten. Alle drei sind zudem im Anhang IV der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU gelistet. Das bedeutet, dass sie unter be­sonderem Rechtsschutz stehen und ihre Lebensstätten weder beschädigt noch zerstört werden dürfen. Dies gilt auch außerhalb von Schutzgebieten!

Gesetzlicher Schutz und Gefährdungseinstufung

Informationen über den Gefährdungsstatus bei ARTeFAKT.

Meldungen dieser Art in Deutschland und angrenzenden Gebieten

Artenportrait bei nabu-naturgucker.de.

Verwechslungsgefahr

Der Quendel-Ameisenbläuling ist der größte bei uns vorkommende Bläuling. Neben seiner Größe unterscheidet er sich auch durch die auffallend großen schwarzen Flecken auf den Flügelunter­seiten von allen anderen Bläulingsarten. Verwechslungsgefahr besteht höchstens mit dem Hellen Wiesenknopf-Ameisen­bläuling, da auch dieser Randflecken auf der Unterseite besitzt, die Größe seiner Flecken ist aber deutlich geringer.

Häufigkeit der Meldungen im Jahresverlauf

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Der Quendel-Ameisenbläuling fliegt in einer Generation, in der Regel zeigt er eine kurze Flugzeit von Anfang bis Ende Juli. 2014 wurde die erste Beobachtung bereits am 24.06. erbracht (N. Scheydt, Fischbach bei Dahn). Die bisher späteste Meldung im ArtenFinder stammt vom 19.08.2014 (N. Scheydt, Fischbach).


ArtenFinder-Meldekarte

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